Probenahmen und Analysen
Probenahmen | Analysen
Zertifizierte Probenahme und akkreditierte Laboranalyse
Untersuchung auf Legionellen in der Hausinstallation
Jährlich bzw. alle 3 Jahre müssen die Trinkwasserinstallationen in öffentlichen bzw. gewerblichen Gebäuden auf Legionellen untersucht werden. Unsere zertifizierten Probenehmer entnehmen Wasserproben und lassen diese von unseren akkreditierten Partner-Laboren analysieren.
Wir führen die Probenahme gemäß Trinkwasser-Verordnung und gemäß DIN EN ISO 19458 durch in:
- Krankenhäusern
- Seniorenheimen
- Hotels
- Schulen
- Schwimmbädern
- Sportparks
- öffentlichen Einrichtungen
- Wohnanlage
Bei einer Legionellenkonzentration ab 100 KBE/100 ml ist das Labor verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an eine Fachfirma. Wir sind spezialisiert auf die Legionellen-Bekämpfung. Wir haben speziell gegen Biofilme, Legionellen und andere Schadorganismen im Trinkwasser eigene, sehr effektive Methoden (z. B. multi-step-Spülung) und Produkte zu deren Entfernung entwickelt. Lassen Sie sich von uns beraten!
Gefährdungsanalyse
Werden bei einer Trinkwasseruntersuchung in der Hausinstallation Legionellen nachgewiesen (≥100 KBE/100 ml), muss der Betreiber gemäß Trinkwasser-Verordnung eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen, um feststellen zu können, wie es zu der erhöhten Konzentration kommen konnte. Außerdem müssen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Beseitigung der Bakterien eingeleitet werden. Denn: Legionellenkonzentrationen über dem technischen Maßnahmenwert sind technisch vermeidbar!
Eine Gefährdungsanalyse erfasst alle Risikofaktoren in Ihrer Trinkwasserinstallation, ordnet diese nach Prioritäten und beinhaltet auch die Empfehlung von Gegenmaßnahmen (wie Baumaßnahmen, Reinigungs- oder Desinfektionsmaßnahmen), um die Legionellen aus dem System zu entfernen und das Risiko für erhöhte Werte zukünftig zu minimieren.
Wir erstellen für Sie im Falle erhöhter Legionellenkonzentrationen eine umfassende, qualifizierte Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasser-Verordnung und Empfehlungen des Umweltbundesamts. Unsere Experten sind vom SHK-Fach und führen die Gefährdungsanalyse gemeinsam mit Ihnen vor Ort fach- und sachgerecht durch. Wenden Sie sich an uns und lassen Sie sich beraten!
Untersuchungspflicht für ÖFFENTLICHE Gebäude
Am 14. Dezember 2012 wurde mit der zweiten Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) die Untersuchungspflicht von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung bezüglich Legionellen und deren Konsequenzen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher gesetzlich festgelegt.
Für öffentliche Gebäude ohne Risikopatienten ist eine jährliche Untersuchung vorgesehen. Diese kann auf bis zu drei Jahre ausgedehnt werden, wenn
- die jährliche Beprobung drei Mal hintereinander ohne Auffälligkeiten war und
- die Installation den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht und
- die Betriebsweise der Trinkwasser-Installation keine deutliche Änderung des Betriebes zum Untersuchungsintervall aufweist, wie beispielsweise großflächiger Leerstand.
Für öffentliche Gebäude wie z. B. Krankenhäuser, Dialyse-Zentren oder ähnliche Einrichtungen für „Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen“ ist ohne Ausnahme eine Beprobung im 1-Jahres-Rhythmus Pflicht.
Die Neuinstallation von Großanlagen in öffentlichen Gebäuden ist dem Gesundheitsamt nach wie vor zu melden – unabhängig von der regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen und dem Befund.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!
Tel.: +49 7623 72240
Mail: info@carela.com