Untersuchungspflicht auch auf Legionellen für Hausverwaltungen, Vermieter, Gewerbe, Industrie. Zum 14.12.2012 trat die 2. Novellierung der TrinkwV in Kraft.

Vor allem für Vermieter, Hausverwaltungen aber auch für viele Privathaushalte ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, wie zum Beispiel eine Untersuchungspflicht auf Legionellen und Grenzwerte für Uran oder Cadmium.

  • Sofortsanierung bei Legionellen- und Pseudomonaden-Verkeimung
  • Beauftragung von Gefährdungsanalysen durch unser Partner-Unternehmen

Betroffen sind Installationen (Warmwasser) ab 400 Liter Speichervolumen (Gesamtvolumen Speicher inkl. Rohrleitungssystem) oder Warmwasserleitungen die mindestens drei Liter Rohrvolumen zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle aufweisen. Letzteres leitet mit der TrinkwV 2011* eine gesetzliche Untersuchungspflicht aller zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Vermietungsobjekten bzw. Mehrfamilienhäusern, für alle Vermieter oder Hausverwaltungen sowie öffentliche Einrichtungen ab!

In den letzten Monaten hat die CARELA-Group bereits einige 100 Gefährdungsanalysen erfolgreich und seriös durchgeführt. Auftraggeber waren Gebäudeverwaltungen, Kliniken, Altenheime, Energiedienstleister wie z.B. TECHEM sowie Immobilienverwalter.

  • qualitative Gefährdungsanalysen gem. UBA

*Nicht amtlicher Volltext der Trinkwasserverordnung vom 13.12.2012. Dieser Volltext entspricht der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 07.08.2013.