Das modulare Wasserkonditionierungssystem stellt eine rechtssichere und langfristige Alternative dar
Durch die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 haben sich für die Dosierung und Anwendung von Bioziden zur Wasseraufbereitung erhebliche gesetzliche Veränderungen ergeben. In-situ-Anlagen sind Schnee von gestern geworden. Ein automatisierbares Wasserkonditionierungssystem ist die Lösung.
Eine Desinfektion darf nach Artikel 17 (1) der Biozid-Verordnung nur mit zugelassenen Biozidprodukten durchgeführt werden. Die Zulassungspflicht für in situ hergestellte Biozidprodukte liegt jetzt beim Betreiber der Anlage.
CARELA bietet mit der careBox® eine einfache, rechtssichere Lösung. Weitere Informationen können Sie der Broschüre entnehmen.
CARELA® Biozidprodukte enthalten ausschließlich Biozidwirkstoffe nach Artikel 95 Liste (ECHA).
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.